Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)

Inhalt

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Verträge und Angebote von brinkjost media. Von diesen Bedingungen abweichende oder darüber hinausgehende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen von Auftraggebern, werden nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

Soweit nicht anders angegeben sind meine Angebote 30 Tage gültig.

2. Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

3. Leistungen von brinkjost media

Der Auftragnehmer wird zunächst einen Entwurf/ein Konzept erarbeiten. Der Auftraggeber hat das Konzept unverzüglich zu prüfen und Änderungswünsche innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab der Vorlage dem Auftragnehmer mitzuteilen. Das endgültige Konzept ist vom Auftraggeber abzunehmen und bildet die Grundlage für die darauf aufbauenden Designleistungen des Auftragnehmers.

Die Abnahme des Konzepts hat schriftlich zu erfolgen, wobei eine Unterzeichnung des Konzeptes durch den Auftraggeber als Abnahme ausreicht. Weist der Auftraggeber sämtliche Designvorschläge zurück, so endet der Vertrag. In diesem Fall werden die für die Konzeptausarbeitung angefallenen Stunden abgerechnet.

Wünscht der Auftraggeber nach Abnahme des Konzeptes oder der Endversion Änderungen, die zu erhöhten Kosten führen, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf unverzüglich hinzuweisen. Wünscht der Auftraggeber gleichwohl diese Änderungen, hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auch auf die durch die Änderungen entstehenden zeitlichen Verzögerungen hinweisen. Die vereinbarten Fertigstellungszeiträume verlängern sich dementsprechend.

4. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung, soweit nicht auch die inhaltliche Gestaltung Teil der Vertragsleistungen des Auftragnehmers ist. Insbesondere die Texte, Bilder, Grafiken und Logos, die in der Website erscheinen sollen, werden vom Auftraggeber bereitgestellt.

Sämtliche Daten sind in digitaler Form dem Auftragnehmer spätestens bei Abnahme des Konzeptes zur Verfügung zu stellen. Verzögert sich die Bereitstellung der Dateien, verlängern sich die Fristen für die Fertigstellung entsprechend.

Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer Inhalte zur Verfügung stellt, ist ausschließlich der Auftraggeber für diese Inhalte verantwortlich. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin zu prüfen; auf offensichtliche Rechtsverstöße soll der Auftragnehmer den Auftraggeber jedoch hinweisen.

5. Abnahme

Der Auftragnehmer übergibt die abnahmefähige Designleistung dem Auftraggeber auf einem geeigneten Datenträger. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Designleistung unverzüglich zu prüfen und - sofern er keine Mängel feststellt - die Abnahme schriftlich zu erklären.

Die schriftliche Abnahme wird durch eine Ingebrauchnahme der Website ersetzt. Etwaige Mängelrügen sind schriftlich dem Auftragnehmer mitzuteilen.

6. Rechtseinräumung

Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.

Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Die vorstehende Rechtseinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.

brinkjost media ist berechtigt, in Websites auf seine Urheberstellung hinzuweisen. Eine Entfernung dieses Hinweises ohne Zustimmung des Auftragnehmers ist unzulässig.

Art und Umfang des Hinweises müssen die Interessen des Auftraggebers an seiner Website berücksichtigen.

7. Vergütung

Die Leistungen des Auftragnehmers werden per Aufwand vergütet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen für die bereits geleisteten Leistungen zu verlangen.

8. Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts.

Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Personenschäden und Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, dann jedoch beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.

Für den Fall der Verwendung urheberrechtlich oder anderweitig geschützten Materials (z.B. Bilder, Texte, Grafiken, Software) ist jeweils die Partei, die das Material einbringt, dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Nutzungsrechte erworben worden sind. Die jeweils andere Partei wird von etwaigen Ansprüchen Dritter ausdrücklich freigestellt.

9. Verschwiegenheit

Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Verschwiegenheit über Erkenntnisse, die sie über den jeweils anderen Geschäftsbetrieb im Rahmen der Zusammenarbeit anlässlich dieser Vereinbarung erlangen. Sie verpflichten sich auch, ihren Mitarbeitern eine entsprechende Verschwiegenheitsverpflichtung aufzuerlegen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung endet nicht mit dem Vertrag, sondern ist zeitlich unbegrenzt.

Die Verschwiegenheitsverpflichtung erstreckt sich nicht auf solche Informationen, die eine Vertragspartei nachweislich von Dritten rechtmäßig erhält oder die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich bekannt geworden sind, ohne dass ein Verstoß gegen diese Verschwiegenheitsverpflichtung vorliegt.

10. Datenschutz

brinkjost media speichert die Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch. Auf Verlangen wird dem Auftraggeber jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilt.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.